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Wichtige Information zur neuen EU-Zahlungsverordnung

  • Gebrüder Weinlich
  • 6. Nov.
  • 1 Min. Lesezeit

Aufgrund der neuen EU-Payment-Verordnung, die ab sofort gilt, müssen Überweisungen künftig exakt auf den Namen des Zahlungsempfängers lauten, um erfolgreich durchgeführt zu werden.


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Foto: Symbolbild / Quelle: KI-generiert


Bitte beachten Sie daher, dass Sie bei Zahlungen an uns unbedingt als Empfänger „Geb. Weinlich GmbH“ eintragen muss.


Nur so kann Ihre Überweisung korrekt zugeordnet und verarbeitet werden.


Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Aufmerksamkeit!



 
 
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