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22. Jan.0 Min. Lesezeit


Wichtige Information zur neuen EU-Zahlungsverordnung
Aufgrund der neuen EU-Payment-Verordnung , die ab sofort gilt, müssen Überweisungen künftig exakt auf den Namen des Zahlungsempfängers lauten, um erfolgreich durchgeführt zu werden. Foto: Symbolbild / Quelle: KI-generiert Bitte beachten Sie daher, dass Sie bei Zahlungen an uns unbedingt als Empfänger „Geb. Weinlich GmbH“ eintragen muss. Nur so kann Ihre Überweisung korrekt zugeordnet und verarbeitet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Aufmerksamkeit!
6. Nov. 20251 Min. Lesezeit


Thermentausch – wann ist Zeit für ein neues Gerät?
Ihre Gastherme ist älter als 15 Jahre oder fällt regelmäßig aus? Dann ist es höchste Zeit, über einen Thermentausch nachzudenken....
17. Sept. 20251 Min. Lesezeit


Bereit für den Winter ? Lassen Sie ihre Haustechnik checken!
Bevor die kalte Jahreszeit kommt, sollte Ihre Haustechnik auf Herz und Nieren geprüft werden. Mit dem Wintercheck von Gebrüder Weinlich ...
16. Sept. 20251 Min. Lesezeit
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